Eine ganzheitliche Erneuerung beginnt mit der Erarbeitung konzeptioneller Planungsgrundlagen (ISEK, IKEK, ILEK). Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen erfordern zunächst formelle vorbereitende Untersuchungen (§ 141 BauGB). Funktionale und gestalterische Aufwertungen können durch informelle Planungen vorbereitet werden (Rahmenplan, städtebaulicher Entwurf). Mit der Erfahrung aus über 15 Jahren und mehr als 75 konzeptionellen Planungsgrundlagen können wir Fachplanungen und Koordinationsleistungen anbieten. Die Einbindung der Beteiligten und Betroffenen ist dabei für uns ebenso selbstverständlich, wie die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams.
Der flächensparende Umgang mit Grund und Boden erfordert eine gute und ganzheitliche Planung und Umsetzung. Neben Innenentwicklungskonzepten oder dem Aufbau eines Flächenmanagements zählen Wohnraumkonzepte und -bedarfsnachweise sowie Gewerbeflächenprognosen zu unseren Tätigkeitsfeldern. In der Umsetzung städtebaulicher und sozialer Ziele versetzen wir Kommunen in der Baulandentwicklung in eine aktive Rolle.
Auf der Basis eigener Bevölkerungsvorausberechnungen erstellen wir für Sie Bedarfsplanungen gemäß BayKiBiG sowie Schulbedarfsplanungen. In Verbindung mit der Baulandentwicklung durch private Vorhabenträger bilden unsere Folgekostenberechnungen nach §11 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB die Grundlage für eine rechtssichere Übertragung der Ausbaukosten auf die Vorhabenträger.
Mit der Veränderung unserer Bevölkerungsstruktur und dem Wandel im Handel setzen wir als Geographen uns seit jeher auseinander. Dabei analysieren wir kleinräumig und sehr detailliert. Wir bewerten und entwickeln diese fachspezifischen Handlungsansätze vor allem aus einer städtebaulichen Perspektive. Rein statistische oder absatzwirtschaftliche Betrachtungen liegen uns fern.
Gemeinsam geht vieles besser, jedoch erfordern interkommunale Kooperationen von allen Beteiligten getragene Ziele und Maßnahmen. Wir erstellen dazu interkommunale Entwicklungskonzepte (u.a. Einzelhandel, Flächenmanagement) und moderieren den politischen Abstimmungsprozess.
Begleitforschungen und Evaluationen runden unser Leistungsspektrum ab. Wir (zwischen-)evaluieren Programmumsetzungen in der Städtebauförderung oder begleiten mehrjährige Forschungsvorhaben für Ministerien. Insbesondere Evaluationen im StBauF-Programm „Soziale Stadt“ (jetzt „Sozialer Zusammenhalt“) zählen zu unseren Kernkompetenzen.
Wir schieben bei der Umsetzung von Maßnahmen an. Regelmäßige jours-fixes mit den Projektbeteiligten oder Einzelgespräche mit Immobilien- und Grundstückseigentümern, Gewerbetreibenden und anderen Schlüsselakteuren bringen die Umsetzung voran. Wir bilden den aktiven "Knoten im Netzwerk". Fachlich fundierte Stellungnahmen u.a. zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der sanierungsrechtlichen Genehmigung können zudem Bestandteil der Umsetzungsbegleitung sein.
Ortsentwicklung steht auch im Zusammenhang mit formalen Anwendungsvoraussetzungen. Wir begleiten unsere Kunden unter anderem in der Ausarbeitung von Förderanträgen, sanierungsrechtlichen Stellungnahmen, Sanierungssatzungen, Beschlussvorlagen, Bedarfsanmeldungen und Unterschwellenvergaben bis hin zur Erstellung von Konzeptverfahren zur Vergabe öffentlicher Grundstücke.
Regelmäßig arbeiten wir als Berater der Jury in städtebaulichen Wettbewerben und Konzeptverfahren oder treten als Referenten bei Tagungen und Erfahrungsaustauschen auf. Wir kooperieren mit verschiedenen Hochschulen in Form praxisbezogener Seminare, und treten als Gastdozenten und Lehrbeauftragte auf (u.a. Universität Bamberg, FH Rosenheim, HS Augsburg, LMU München, TU München).